Besteuerung der öffentlichen Hand – Alles neu macht der §2b UStG?
Nach jahrelangen Diskussionen um die Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde die Einführung des §2b UStG im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2015 beschlossen. Ein Ende der Diskussionen um diese grundlegende Änderung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist dennoch nicht in Sicht. Was ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag? Wie sind die Übergangsvorschriften anzuwenden? Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf den Vorsteuerabzug und die USt-Organschaft? Diese und weitere Zweifelsfragen ranken um die neuen Regelungen, auf die Sie sich als Steuerexperten jetzt einstellen müssen.