Themen
- Hintergründe und Strukturen der Reform
- Anknüpfungspunkte im neuen Gesetz
- Aktuelle Rechtsprechung des BGH, der OLG und der Vergabekammern
- e-Vergabe
- Flüchtlingsunterbringung
- Betriebliche Altersvorsorge
Es ist soweit.
Am 18. April treten die Neuregelungen für das Vergaberecht und damit die größte Reform seit knapp 15 Jahren offiziell in Kraft. Der komplett überarbeitete Rechtsrahmen soll den Aufbau des Vergaberechts vereinfachen und mehr Flexibilität im Vergabeverfahren bieten.