Ihre steuerrechtliche Bestandsaufnahme zum Jahresbeginn!
Ob die großen Linien im Gemeinnützigkeitsrecht nach der Bundestagswahl bereits im Januar 2018 erkennbar sind, bleibt abzuwarten. Eins ist sicher – ausreichend "Baustellen" und Änderungsbedarfe bietet das Gemeinnützigkeitsrecht auch den neuen politisch Verantwortlichen.