Ablauf
Ihre Referentin:
Susanne Proboscht, Abteilungsleiterin Haushaltsmanagement, Karlsruher Institut für Technologie Finanzmanagement
GRUNDLAGEN DES ZUWENDUNGSRECHTS
- Rechtliche Einordnung des Zuwendungsrechts
- Tragende Grundsätze im Zuwendungsrecht wie z. B.
- Rechtsstaatsprinzip
- Haushaltsgrundsätze
- Subsidiaritätsgrundsatz
- Willkürverbot
- Selbstbindung der Verwaltung
- Vertrauensschutz (Grundsatz von Treu und Glauben)
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- Verständnis der „Gängigen Förderpraxis“
- Wesen einer Zuwendung
WICHTIG FÜR DIE PRAXIS!
Bundesrecht (BHO) und Landesrecht (LHO): Machen Sie sich die Unterschiede bewusst!
ZEITRAHMEN FÜR ALLE TAGE
9.00 Beginn
12.00 - 13.00 Mittagspause
17.00 Ende
Vor- und nachmittags kleine Pausen nach Absprache
Ihre Referentin:
Susanne Proboscht, Abteilungsleiterin Haushaltsmanagement, Karlsruher Institut für Technologie Finanzmanagement
BEGRIFFLICHKEITEN RUND UM DIE ZUWENDUNG
- Zuwendungsarten: institutionelle Förderung / Projektförderung
Was bedeutet das Besserstellungsverbot? - Finanzierungsform bei Zuwendungen
- Finanzierungsarten: Anteil-, Fehlbedarfs-, Festbetragsfinanzierung / Vollfinanzierung: Voraussetzungen, Konsequenzen in der Abwicklung der Zuwendung
- Ausgaben – Kosten
DAS ZUWENDUNGSVERFAHREN
- Bewilligungsvoraussetzungen: Voraussetzungen beim Zuwendungsempfänger bzw. für das Projekt
- Antragsverfahren: Wie hat ein Antrag auszusehen, welche Mindestbestandteile sind erforderlich?
- Bewilligung: Mindestbestandteile eines Bewilligungsbescheides, Rechtsbehelf?
- Wann kommt ein Zuwendungsvertrag in Frage?
- Auszahlung der Zuwendung: alsbaldige / fristgerechte Mittelverwendung, isolierter Zinsanspruch
- Überwachung der Zuwendung: Zwischennachweise, Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
- Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle: Mindestbestandteile des Verwendungsnachweises, Vorlagefristen, kursorische bzw. vertiefte Prüfung des Nachweises
WICHTIG FÜR DIE PRAXIS!
Rechte und Pflichten aus der Zuwendung
Verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlagen bei öffentlichen Zuwendungen
Ihr Referent: Dr. Burghard Hildebrandt, Partner, Gleiss Lutz
EUROPARECHTLICHE GRUNDLAGEN
RÜCKFORDERUNG VON ZUWENDUNGEN
- Rücknahme / Widerruf von Zuwendungsbescheiden
- Eintritt von (auflösenden) Bedingungen
- Geltendmachung von Erstattungsansprüchen
- Verzinsung
- Verjährung, Verfristung, Verwirkung, Rechtsschutz gegen Rückforderungen
WICHTIG FÜR DIE PRAXIS!
Zuwendungsrechtliche Verstöße: Lernen Sie, Rechtsfolgen vorausschauend abzuschätzen!
FORTLAUFENDE „PFLEGE“ DER ZUWENDUNG
- Informationspflichten des Zuwendungsempfängers
- Umgang mit Änderungen im geförderten Vorhaben
- Rechtliche Qualität von Auskünften, Zusagen und Zusicherungen des Zuwendungsgebers
- Änderungsbescheide
WESENTLICHE REGELUNGEN IM ZUWENDUNGSBESCHEID
- Zuwendungszweck
- Nebenbestimmungen, z. B. Auflagen, Bedingungen
- Sonderfall: formularmäßige Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P, NKBF 98)
- Rechtlicher Rahmen der Ermessensbetätigung des Zuwendungsgebers
ANFECHTUNG VON ZUWENDUNGSBESCHEIDEN BZW. EINER ABLEHNUNG VON FÖRDERANTRÄGEN
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
WICHTIG FÜR DIE PRAXIS!
EU-Beihilfenrecht: Behalten Sie die zwingenden Vorgaben des Europarechts
im Auge!