Einigung bei der EU-Datenschutzreform. Die neue europaweite Datenschutz-Grundverordnung soll 2018 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen.
EU-Kommission, Europaparlament und die Mitgliedsländer haben sich am Dienstag auf eine europaweite Datenschutzreform geeinigt. Nach der Einigung müssen sich Unternehmen auf die neuen Richtlinien der EU-Datenschutzreform vorbereiten, die voraussichtlich ab 2018 in Kraft treten werden.
Kernpunkte der EU-Datenschutzreform
- Die Standards beim Datenschutz sollen in allen EU-Ländern gleich hoch sein. Datenschutz-Oasen in der EU sind damit passé.
- Unternehmen, die gegen den Datenschutz verstoßen, können mit Strafen bis zu 4% des Jahresumsatzes belegt werden
- Diese Strafen gelten auch für internationale Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben (z.B. Facebook, Google, etc.)
- Das „Recht auf Vergessenwerden“ wird für Einzelpersonen leichter durchzusetzen sein
- Nutzer sollen bei einem Anbieterwechsel leichter ihre Daten mitnehmen können (Portabilität)
- Internetkonzerne wie Facebook müssen nutzerfreundliche Default-Einstellungen beim Datenschutz voreinstellen.
- Unternehmen müssen die Zustimmung zur Datennutzung ausdrücklich von den Nutzern einholen
- Kinder unter 16 Jahren dürfen Dienste wie Whatsapp, Facebook und Co nur mit Zustimmung der Eltern nutzen
Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die neue Datenschutz-Grundverordnung vor.
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