eprivacy-Verordnung Abstimmung

EU-Parlament stimmt für ePrivacy-Verordnung

Das EU-Parlament hat für die datenschutzfreundliche Version der ePrivacy-Verordnung gestimmt.Damit kann der Trilog zwischen Parlament, Kommission und Rat über den finalen Verordnungstext begonnen werden. Lesen Sie hier, wieviele der Abgeordneten für und dagegen stimmten und was die ePrivacy-Verordnung enthält.

Selbstverständlich wird die ePrivacy-Verordnung eines der zentralen Themen sein, wenn im Mai 2018 über 300 Datenschutzexperten beim Datenschutzkongress 2018 in Berlin zusammen kommen.

Datenschützer schauten am heutigen Donnerstag (26.10.2017) mit gemischten Gefühlen nach Straßburg. Einerseits erfreut über die in der letzten Woche vom Innenausschuss des EU-Parlaments verfasste, datenschutzfreundliche Version der ePrivacy-Verordnung, befürchtete man andererseits, dass im EU-Parlament selbst keine Mehrheit zustande kommen würde.

Zwischen 12 und 13 Uhr war es dann soweit. Dass die ePrivacy-Verordnung ein hochbrisantes Thema ist, wurde deutlich: Wurde in der Sitzung über andere Beschlüsse innerhalb weniger Sekunden abgestimmt, gab es sowohl vor als auch nach der Abstimmung zur ePrivacy-Verodnung Redebeiträge.
Ergebnis des Abstimmung: Von 618 Abgeordneten stimmten 318 für und 280 gegen diese datenschutzfreundliche Version der ePrivacy-Verordnung.

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Die Hauptpunkte der ePrivacy-Verordnung

Wir haben die Kernpunkte der ePrivacy-Verordnung für Sie in aller Kürze zusammengefasst. Den Vorschalg für die ePrivacy-Verdordnung finden Sie hier.

    • Datenverarbeitung

Konzerne dürfen Metadaten von Kunden nur nach ausdrücklichem Einverständnis für kommerzielle Zwecke nutzen.

    • Online-Tracking

Nutzer sollen in Apps und Browsern mit einer „Do Not Track“-Funktion einfach einer Nutzung von Daten widersprechen können.

    • Privacy als Standard

Die ePrivacy-Verordnung fördert privacy by design. „Do Not Track“ soll Standard-Einstellung sein.

    • Bewegungsdaten

Bewegungsdaten von Nutzern (z.B. Tracking des Smartphones durch Bluetooth und W-Lan-Netze) dürfen nur temporär bzw nach ausdrücklichem Einverständnis erhopben werden.

    • Kryptografie

Unternehmen sollen moderne Verschlüsselungstechnologien ermöglichen. Nur Nutzer selbst dürfen ihre verschlüsselten Daten wieder entschlüsseln.

  • Transparenz

In Ausnahmen (z.B. bei der Strafverfolgung) darf der Staat private Kommunikation überwachen, muss diese Überwachung aber transparenter darstellen.

 

Artikelbild: Screenshot  des Livestreams aus dem EU-Parlament