Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Safe Harbor-Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Nun muss die Europäische Kommission eine neue Regelung erarbeiten, nach der Daten europäischer Nutzer rechtssicher in die USA übermittelt werden können.
Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist Safe Harbor, die Regelung über die Übermittlung von Daten in die USA, ungültig. Dieses Urteil hat das EuGH am Dienstag (06. Oktober) in Luxemburg gefällt. Hier gibt es das EuGH-Urteil zu Safe Harbor in voller Länge.
#ECJ declares EU-US Safe Harbour Decision invalid #SafeHarbor #Schrems http://t.co/B0sMPtNgss
— EU Court of Justice (@EUCourtPress) October 6, 2015
Das EuGH-Urteil bedeutet nicht, dass ab sofort jeder Austausch von Daten zwischen der EU und den USA gegen Gesetze verstößt, sondern fordert vielmehr die beteiligten Staaten auf, Unklarheiten zu beseitigen und eine neue, konforme Regelung zu finden.
EuGH-Urteil hatte Ursprung in Schrems vs Facebook
Seinen Ursprung hatte das Urteil gegen Safe Harbor in der Klage des Österreichers Maximilian Schrems gegen Facebook. Der Anwalt hatte bemängelt, dass die Daten der europäischen Nutzer des Social Media-Giganten auch der NSA zur Verfügung stehen würden, da Facebook in den USA die Daten nicht ausreichend vor einem Zugriff schützen würde. Schrems‘ Klage führte über mehrere Instanzen bis zum obersten irischen Gerichtshof in Dublin, Facebooks europäischer Heimat. Dieses wiederum hatte den Fall an das EuGH weitergegeben.
Welche Auswirkungen das EuGH-Urteil hat und welchen Weg Safe Harbor oder eine Nachfolgeregelungen nehmen wird, erfahren Sie selbstverständlich beim Datenschutzkongress 2016.