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Facebook soll Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern nicht mehr speichern

Wende im Fall der Übermittlung von WhatsApp-Daten an Facebook. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook per Anordnung untersagt, Daten deutscher WhatsApp Nutzer zu speichern. 

Erst am Wochenende lief die Frist zum Widerspruch gegen die Weitergabe von WhatsApp-Daten an Facebook aus, nun nimmt der Ärger um die neuen Nutzungsbedingungen des beliebten Messengers eine neue Richtung:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  Johannes Caspar hat eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Facebook müsse bereits durch den Messengerdienst an das Unternehmen übermittelte Daten löschen.

Caspar argumentiert, dass Facebook und WhatsApp selbstständige Unternehmen sind, die die Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Nach dem Erwerb von WhatsApp durch Facebook vor zwei Jahren hatten die Unternehmen öffentlich zugesichert, dass die Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht werden.
Dass dies nun doch geschieht, stellt für Caspar nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar. Laut Caspar ist ein solcher Austausch nur dann zulässig, wenn sowohl auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Facebook hat allerdings weder eine wirksame Einwilligung von den Nutzern von WhatsApp eingeholt, noch ist eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden. Dass Facebook die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts respektieren muss, ist für Caspar klar, nachdem im Juli der EuGH in einem Urteil bestätigt hat, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet.

Anordnung schützt Daten von 35 Millionen WhatsApp-Nutzern

Weiterhin äußerte sich Johannes Caspar folgendermaßen: „Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.
Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“

Sollte Facebook nicht auf die Anordnung reagieren, könnte das Unternehmen eine Strafe in Form von Bußgeldern riskieren. Der Internetriese kann nun Widerspruch einlegen oder vor Gericht ziehen.

 

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