Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands Verbraucherzentrale, hält den Ausgleich von Verbraucherinteressen und den Interessen von Unternehmen in der Datenschutz-Grundverordnung für grundsätzlich gelungen. Allerdings gibt es durchaus besonders riskobehaftete Bereiche, in denen die Verbraucherzentrale sich strengere Regelungen gewünscht hätte. Müllers größtes Anliegen: die ePrivacy Verordnung (ePVO) darf nicht zu einem Rückschritt hinter das Schutzniveau der bisherigen ePrivacy-Richtlinie führen oder gar hinter der DSGVO zurückbleiben. Continue reading
