Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Dr. Stefan Brink: Nach Promotion bei Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Thema: Die richterliche Entscheidungsbegründung) war Dr. Brink tätig beim Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz, sodann als Richter am Verwaltungsgericht Koblenz und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (1. Senat, Prof. Dr. Reinhard Gaier [Art. 12 GG, Berufsfreiheit]). Von 2008 bis 2016 war er Leiter Privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, seit 2012 zugleich stellv. Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Dr. Brink hat Lehraufträge der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer und der Europauniversität Viadrina Frankfurt/Oder. Seit 2017 ist Dr. Stefan Brink Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.