Vom 19. Juni 2020
Von so genannten Präsentationsarzneimitteln war lange nichts mehr zu vernehmen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstritt jedoch – von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen – in den letzten Jahren wegen der Abgrenzung der Arzneimittel von Lebensmitteln mehrere Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht Köln, von denen nun die erste vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde (OVG NRW, 6.2.2020 – „AktiVen“).
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Auch hinsichtlich der Funktionsarzneimittel gibt es überraschend Neues zu vermelden. Entgegen der bisherigen Rechtspraxis des EuGH und der Rechtsprechung deutscher Obergerichte spricht das Bundesverwaltungsgericht (7.11.2019 – Ginkgo) dem Kriterium der Gesundheitsrisiken eine Bedeutung zu, die diesem Prüfkriterium bislang nicht zukam. Das BVerwG stellte fest, dass, obgleich eine pharmakologische Wirkung eines Stoff bejaht wird, Zünglein an der Waage ein (fehlendes) Gesundheitsrisiko sein könne. Über diese aktuellen Entwicklungen sprechen im Dialog Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Prof. Alfred Hagen Meyer, meyer.rechtsanwalts GmbH
Themen:
- Präsentationarzneimittel neu gewichtet von VG Köln und OVG Nordrhein-Westfalen
- Im Fokus: Funktionsarzneimittel neu zu werten im Lichte des Bundesverwaltungsgerichts?
Referenten:
Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann, BVL
Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann ist Apothekerin und Leiterin des Referates Grundsatzangelegenheiten bei Lebensmitteln, Lebensmittel nichttierischer Herkunft beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin.
Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer, meyer.rechtsanwalts GmbH
Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Lebensmittelrecht sowie das Recht der Lebensmittelkontaktmaterialen und Bedarfsgegenstände mit allen seinen Facetten wie Produktentwicklung, Kennzeichnung und Health Claims, Risk Assessment und Krisenmanagement sowie Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene. Honorarprofessur; Prof. Dr. Meyer unterrichtet Lebensmittelrecht am Institut für Lebensmittelchemie an der TU München. Seine wissenschaftlichen Leistungen belegt er durch über 300 Veröffentlichungen. Herausgeber der Deutschen Lebensmittel Rundschau (DLR). Mitglied der Expertenkommission BVL/BfArM „Abgrenzung Lebensmittel/Arzneimittel“. Vorsitzender des Rechtsausschusses des Diätverbandes.