REFORM DES GEMEINNÜTZIGKEITSRECHTS

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für steuerbegünstigte Einrichtungen in Deutschland sind restriktiv und stellen diese immer wieder vor große Herausforderungen insbesondere auch im Hinblick auf optimale Strukturen und Prozesse. Wirtschaftlich Wünschenswertes und rechtlich Mögliches klaffen häufig auseinander. Die aktuelle Gemeinnützigkeitsrechtsreform bringt tiefgreifende Erleichterungen, insbesondere in der Zusammenarbeit von steuerbegünstigten Einrichtungen.
UMFASSENDE REFORM DES GEMEINNNÜTZIGKEITSRECHTS
Zum Jahresende 2020 hat der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht reformiert und insbesondere die Zusammenarbeit von steuerbegünstigten Einrichtungen und Kooperationen zwischen diesen deutlich entschärft. Die Auslegung durch die Finanzverwaltung liegt mittlerweile mit dem BMF-Schreiben vom 6.8.2021 vor.
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