Zahlung von Verwarnungsgeld als Arbeitslohn?

BFH, PM vom 29.10.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Zahlung von Verwarnungsgeld durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat.
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