Nach den größtenteils gescheiterten Initiativen im Unternehmenssteuerrecht "entdeckt" Berlin kurz vor Ende der Legislaturperiode das Gemeinnützigkeitsrecht, um zum Jahresende zumindest einige Änderungen im Steuerrecht durchzusetzen. Der Entwurf für ein "Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz" ist im Herbst 2012 veröffentlicht worden, zum 1. Januar 2013 sollen die Änderungen in Kraft treten. Auch die geplanten Änderungen des JSTG 2013, u. a. bezüglich Bildungsleistungen, können bedeutende Auswirkungen auf Ihre Organisation haben.